Spezielle GmbH-Beratung

Was wollen Sie mit Ihrer GmbH?

  • klassische Haftungsbegrenzung gegen Handlungsrisiken, ggfls auch mit einer Betriebsaufspaltung
  • Haftungsbegrenzung in der Zusammenarbeit mit Mitgesellschaftern
  • Tarnung I (Ihre Geschäftsspartner wollen nicht mit einem Einzelunternehmen zusammen arbeiten)
  • Tarnung II (Ihr Name soll nicht an die Öfffentlichkeit)
  • Aufbau einer eigenen Altersversorgung
  • Verhinderung des Abflusses hoher Zwangs-Rentenbeiträge aus einem Arbeitsverhältnis oder
    Vervollständigung vorhandener gesetzlicher Rentenansprüche
  • steuergünstiger Vermögensaufbau (GmbH ca. 35% Steuerbelastung, Einzelunternehmer bis über 50%)
  • Sinnvolle Steuerung von Gewinn, Ausschüttung und Geschäftführer-Gehalt
  • Wenn es denn sein muss, beraten wir Sie auch zu möglichen Steuervorteilen bei Beendigung der GmbH

Das ist nur eine kleine Auswahl der Möglichkeiten.

Wichtige Voraussetzung sind die richtigen Inhalte Ihrer Satzung, Ihrer Beschlüsse und Verträge.
Ergänzend zu den rechtlichen Ausführungen Ihres Notars und Ihres Rechtsanwalts
kümmern wir uns um die steuerliche Seite und beraten Sie entsprechend schon bei der Gründung.

Auch eine bestehende GmbH kann entsprechend angepasst werden.